Kriterien für Klimaschutzprojekte
Alle Klimaschutzprojekte müssen neben der CO₂-Emissionseinsparung vier grundlegende Kriterien erfüllen: Zusätzlichkeit, Ausschluss von Doppelzählungen, Dauerhaftigkeit und Überprüfung durch unabhängige Dritte.
Um die Einhaltung der Kriterien nachzuweisen, werden die Projekte nach strengen Kriterien zertifiziert und geprüft, zum Beispiel nach dem Gold Standard oder dem Verified Carbon Standard (VCS). Dadurch wird die Klimaschutzwirkung der Projekte sichergestellt und regelmäßig bestätigt. Eine der wichtigsten Anforderung ist, dass die Projekte tatsächlich zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen sind und dass der Beitrag zur CO₂-Reduktion in der Atmosphäre klar messbar ist. Im Folgenden werden die Kriterien näher beschrieben:
a) Zusätzlichkeit
Es muss sichergestellt sein, dass ein Projekt nur deshalb umgesetzt wird, weil es eine zusätzliche Finanzierung durch den Emissionshandel erhält. Das Projekt muss also auf Erlöse aus dem Emissionshandel zur Deckung des Finanzierungsbedarfs angewiesen sein und diesen Bedarf nachweisen können. Projekte, die ohnehin wirtschaftlich sind und auch ohne diese Erlöse realisiert würden, erfüllen das Kriterium nicht und können nicht für den Ausgleich von CO₂-Emissionen genutzt werden.
b) Ausschluss von Doppelzählungen
Der Projektentwickler muss sicherstellen, dass die CO₂-Einsparung nur einmalig als solche gewertet und auch nicht an anderer Stelle angerechnet wird. Zum Beispiel kann eine Solaranlage, deren Strom als Ökostrom vermarktet wird, nicht als Klimaschutzprojekt deklariert werden, weil der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland bereits den nationalen Emissionsreduktionszielen zugeschrieben wird. Schlussendlich werden die entsprechenden Zertifikate über offizielle Register stillgelegt.
c) Dauerhaftigkeit
Die CO₂-Emissionseinsparungen müssen dauerhaft erfolgen. Dieses Kriterium ist besonders für Aufforstungs- und Waldschutzprojekte wichtig. Bei diesen Projekten muss gesichert werden, dass die Waldflächen über mehrere Jahrzehnte bestehen bleiben. Eine Waldfläche, die nach einigen Jahren durch Brandrodung wieder zur Viehweide wird, darf nicht als Klimaschutzprojekt anerkannt werden.
d) Regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Dritte
Klimaschutzprojekte müssen in allen genannten Kriterien in regelmäßigen Abständen durch unabhängige Dritte, wie TÜV, PwC oder SGS, überprüft werden. Sie überwachen die Einhaltung der jeweiligen Standards und stellen rückwirkend die tatsächlich eingesparte CO₂-Menge fest. Zu den Projekten werden deshalb regelmäßig Fortschrittsberichte erstellt.
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